In 7 Schritten zur passenden Psychotherapie  

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Abklären des Versicherungsstatus

Zunächst ist entscheidend, wie Sie versichert sind: Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, suchen Sie nach Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung oder nach solchen, die im Kostenerstattungsverfahren abrechen.
Die Regelungen bei privaten Versicherungen sind leider uneinheitlich. Sie sollten daher sicherheitshalber direkt bei Ihrer Versicherung die Konditionen erfragen oder in Ihrer Versicherungspolice nachlesen.

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Praxissuche

Adressen von Psychotherapiepraxen erhalten Sie an verschiedenen Stellen. Direkt bei uns: Entweder Sie recherchieren selbst im Suchformular unserer Datenbank oder Sie wenden sich telefonisch während unserer Sprechzeiten an uns für eine persönliche Beratung. Sie können uns Ihre Anfrage auch per E-Mail senden. Das psychologische Beratungsteam des Psychotherapie-Informationsdienstes (PID) berät Sie gerne!
Unser Service ist für Anfragende - bis auf die Telefongebühren – kostenfrei. Unsere Datenbank ist jedoch kein vollständiges Verzeichnis, die Teilnahme der Praxen bei uns ist freiwillig.

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Kontaktaufnahme zur Therapiepraxis

Der erste Schritt und Voraussetzung für eine spätere psychotherapeutische Behandlung gesetzlich Versicherter ist es, einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde in einer kassenzugelassenen psychotherapeutischen Praxis zu vereinbaren. Sie können hier max. 150 Minuten (max. 250 Minuten für Kinder und Jugendliche) in Anspruch nehmen. In der Sprechstunde erhalten Sie eine Empfehlung für die weitere Behandlung. Dies kann die Aufnahme probatorischer Sitzungen zur Einleitung einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie sein oder eine max. 12 stündige Akutbehandlung oder auch andere Beratungs- und Unterstützungsangebote.

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Ohne Umwege, ohne Überweisung zur Psychotherapiepraxis

Um einen Termin in einer Psychotherapiepraxis zu vereinbaren, brauchen Sie keine Überweisung. Sie können sich direkt an die Psychotherapeut*innen Ihrer Wahl wenden.

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Die ersten Probesitzungen

Nach der Sprechstunde und einer Empfehlung zur psychotherapeutischen Behandlung haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf 2 bis 4 Probesitzungen in einer Psychotherapiepraxis mit Kassenzulassung. Bei Kindern und Jugendlichen können 2-6 Probesitzungen stattfinden. Es ist oft sinnvoll, bei mehreren Praxen anzurufen und sich auf verschiedene Wartelisten zu setzen. Stimmt die Chemie? Falls Sie eine zweite Praxis aufsuchen wollen, finden nochmals mind. 2 Probesitzungen statt. Im Anschluss wird die Diagnose gestellt und die Kostenübernahme der Psychotherapie bei der Kasse beantragt.

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Ärztliche Untersuchung

Nach den probatorischen Sitzungen, jedoch bevor die eigentliche Behandlung beginnt, müssen Sie noch eine ärzliche Praxis für eine körperliche Untersuchung aufsuchen, um im sogenannten Konsiliarbericht eine organische Erkrankung als Ursache Ihrer Probleme auszuschließen.

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Bewilligung der Therapie

Gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Psychotherapeut*in beantragen Sie die Kostenübernahme der Psychotherapie für ein gewisses Kontingent an Sitzungen. Evtl. kann es erforderlich sein, dass ein Bericht an eine begutachtende sachverständige Person bei der Krankenkassegesendet wird. Dieser wird im verschlossenen Umschlag über die Krankenkasse weitergeleitet, so daß die dortigen Sachbearbeitende nichts von Ihrer persönlichen Krankengeschichte erfahren. Sobald Sie die Bewilligung von Ihrer Krankenkassen erhalten haben, kann die Psychotherapie beginnen.